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Beschwerdebilder

Der Arzt verordnet Funktionstraining bei den gesetzlich definierten Beschwerdebildern

Verordnungen können an Personen ausgestellt werden, bei denen die potenzielle Gefahr einer zukünftigen Behinderung oder eines chronischen Beschwerdebildes besteht; ebenso natürlich an Patienten, die bereits von einer Behinderung betroffen sind.

Das Funktionstraining findet grundsätzlich in Gruppen statt, die je nach Krankheitsbild unterschiedlich aufgebaut sind und unterschiedliche Ziele verfolgen. Die relativ hohe Anzahl der verordneten Übungseinheiten ist perfekt für einen langristigen Behandlungserfolg.

Ideal erfüllt das Funktionstraining seine Funktion nach Operationen und der abgeschlossenen physiotherapeutischen Behandlung. Am häufigsten betroffen sind hier Rücken, Knie, Schulter und Hüfte.

Hier finden Sie eine Übersicht über Indikationen, die eine Teilnahme am Funktionstraining ermöglichen.

 

Welche BeschwerdeBilder?

nur bei folgenden gesicherten chronischen Krankheiten / Behinderungen:

  • Fibromyalgie-Syndrome
  • Kollagenosen
  • Morbus Bechterew
  • Osteoporose
  • Polyarthrosen, schwer
  • Psoriasis-Arthritis
  • Rheumatoide Arthritis

 

Beschwerdebilder:

 Rheuma

 

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